Regelmäßige persönliche Gespräche und telefonische Kontakte
Begleitung in Konflikt- und Krisensituationen
Hilfen zur Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen
Förderung lebenspraktischer Fertigkeiten
Anregung für die Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung
Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben
Vermittlung weiterführender Hilfen
Heranführung an Arbeit bzw. Beschäftigung oder den Besuch einer Tagesstätte
In der qualifizierten Assistenz beim Wohnen arbeiten sozialpädagogisch oder psychiatrisch ausgebildete Mitarbeiter*innen.
Wir arbeiten im Bezugsbetreuersystem mit fester Vertretungsregelung, d. h., dass Klient*innen für die Dauer der Assistenz beim Wohnen bei uns einen festen Ansprechpartner haben.
Die Assistenz beim Wohnen ist eine aufsuchende Betreuungsform. Das bedeutet, dass die gemeinsamen Termine an unterschiedlichen Orten stattfinden können.
Die Termine der Assistenz beim Wohnen finden in der Regel zwischen Montag-Freitag statt.
Wie beantrage ich die Unterstützung der ambulanten Assistenz beim Wohnen?
Voraussetzungen:
Sie müssen volljährig sein
Es liegt eine psychische Erkrankung vor
Sie möchten selbst die Unterstützung (Freiwilligkeit) und sind bereit im Rahmen der eigenen Möglichkeiten mitzuarbeiten (Mitwirkung)